Abschreibung Laptop
Stand: Januar 2020
ACHTUNG: Dieser Artikel dient lediglich dem unverbindlichen Informationszweck und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
Kaufen ein Unternehmer oder ein Freiberufler einen Laptop, können die Kosten im Rahmen der Gewinnermittlung als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Gleiches gilt für einen Arbeitnehmer, der das Gerät aus beruflichen Gründen anschafft. Die Kosten sind hier Werbungskosten, die der Arbeitnehmer in seiner Steuererklärung ansetzen kann. Steuerlich wird die Abschreibung auf einen Laptop als Absetzung für Abnutzung (AfA) bezeichnet.
Wie hoch die Abschreibung für den Laptop ist, bemisst sich nach dem Preis, den das Gerät gekostet hat. Zudem ist zu unterscheiden, ob der Käufer das Gerät für seinen Betrieb gekauft hat (Unternehmer oder Freiberufler) oder das Gerät von einem Angestellten aus beruflichen Gründen erworben wurde.
I. Abschreibung eines Laptops aus betrieblichen Gründen
Kaufen ein Unternehmer oder ein Freiberufler einen Laptop, sind bei der Abschreibung des Laptops bestimmte Betragsgrenzen zu beachten.
Fall Nr. 1: Der Kaufpreis liegt unter 250 Euro
Kostet der Laptop weniger als 250 Euro netto, wird das Gerät als ein geringwertiges Wirtschaftsgut behandelt. Die Nettoanschaffungskosten können in der Gewinnermittlung in voller Höhe im Jahr der Anschaffung geltend gemacht werden. Dies bedeutet, die Abschreibung auf den Laptop stellt eine Betriebsausgabe dar, die den Gewinn sofort mindert.
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Fall Nr. 2: Der Kaufpreis liegt zwischen 250 Euro und 800 Euro
Beispiel
Fall Nr. 3: Der Kaufpreis liegt zwischen 800 Euro und 1.000 Euro
Liegt der Kaufpreis für den Laptop über 250 Euro aber unter 800 Euro, kann der Unternehmer für die Abschreibung auf den Laptop das folgende Wahlrecht in Anspruch nehmen:
- Das Gerät wird im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben (Sofortaufwand).
- Die Kosten des Laptops werden in einen Sammelposten eingestellt.
Im ersten Fall muss der Unternehmer ein Verzeichnis für das geringwertige Wirtschaftsgut anlegen.
Im zweiten Fall wird der Laptop über die folgenden fünf Jahre linear abgeschrieben. Steuerrechtlich wird dies als Poolabschreibung bezeichnet.
Im zweiten Fall wird der Laptop über die folgenden fünf Jahre linear abgeschrieben. Steuerrechtlich wird dies als Poolabschreibung bezeichnet.
Beispiel
Unternehmer U kauft sich am 02. Januar 2020 einen Laptop für einen Bruttoeinkaufspreis von 595 Euro. Maßgeblich für die Abschreibung auf den Laptop sind die Nettoanschaffungskosten von 500 Euro. Der Unternehmer entschließt sich die Kosten in einen Sammelposten einzustellen und die Aufwendungen über fünf Jahre linear zu verteilen. Dies bedeutet, die Kosten werden über fünf Jahre in gleichhohen Beträgen abgeschrieben.
Hiernach ermittelt sich die Abschreibung für den Laptop wie folgt:
500 Euro / 5 Jahre = 100 Euro pro Jahr
Die Abschreibung für den Laptop endet im Jahr 2024. Damit ist das Gerät voll abgeschrieben.
Beträgt der Kaufpreis zwischen 800 und 1.000 Euro netto, können Unternehmer oder Freiberufler ebenfalls ein Wahlrecht in Anspruch nehmen:
- Sie wählen wie im ersten Beispiel für die Abschreibung auf den Laptop die Poolabschreibung.
- Alternativ können sie die Regelabschreibung in Anspruch nehmen.
Entscheidet der Unternehmer sich für die Regelabschreibung, hat er bei der Abschreibung des Laptops die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu beachten. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für einen Laptop gibt die Zeit an, in der sich ein Laptop verbraucht hat. Laut amtlicher AfA-Tabelle - diese wurde vom Bundesfinanzministerium herausgegeben - hat ein Laptop eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren. Maßgeblich ist das Jahr, in dem der Laptop hergestellt wurde. Macht der Unternehmer bei der Abschreibung des Laptops von der Regelabschreibung Gebrauch, müssen die Nettoanschaffungskosten linear auf die folgenden drei Jahre verteilt werden.
Beispiel
Ein Freiberufler kauft sich einen Laptop für 1.071 Euro brutto. Die Nettoanschaffungskosten betragen 900 Euro. Diese Kosten müssen linear auf die folgenden drei Jahr verteilt werden.
Die Abschreibung für den Laptop ermittelt sich wie folgt:
900 Euro / 3 Jahre = 300 Euro.
Fall Nr. 4: Der Kaufpreis liegt über 1.000 Euro
Betragen die Nettoanschaffungskosten über 1.000 Euro, hat der Unternehmer kein Wahlrecht mehr. Der Laptop wird nicht mehr als geringwertiges Wirtschaftsgut behandelt. Dies bedeutet, dass der Laptop im Anlagevermögen aktiviert wird. Die Abschreibung für den Laptop ist zwingend nach der Regelabschreibung vorzunehmen.
Beispiel
Der Unternehmer H kauft sich einen Laptop, dessen Nettoanschaffungskosten 1.200 Euro betragen haben. Da die Grenze von 1.000 Euro netto überschritten wurde, muss der Unternehmer den Laptop in seiner Bilanz oder in seiner Einnahmenüberschussrechnung aktivieren. Die Abschreibung für den Laptop richtet sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 3 Jahren.
Die AfA ermittelt sich wie folgt:
1.200 Euro / 3 Jahre = 400 Euro
Pro Jahr wird der Laptop mit 400 Euro abgeschrieben.
II. Laptops abschreiben für Kleinunternehmer
Was muss ein Kleinunternehmer beachten? Ein Kleinunternehmer ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Dies wirkt sich auf die Bemessungsgrundlage bei der Abschreibung auf den Laptop aus. Kauft ein Kleinunternehmer einen Laptop, kann er sich die Umsatzsteuer nicht vom Finanzamt wiederholen. Damit er keinen steuerlichen Nachteil erlangt, sind für ihn nicht die Nettoanschaffungskosten relevant. Er muss den kompletten Anschaffungspreis berücksichtigen.
Beispiel
Ein Kleinunternehmer kauft einen Laptop für den Kaufpreis 750 Euro. Da er nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, kann er den vollen Kaufpreis sofort in seiner Gewinnermittlung abschreiben. Alternativ kann er die Kosten in den Sammelposten einstellen und die Poolabschreibung wählen.
III. Abschreibung eines Laptops aus beruflichen Gründen
Auch ein Angestellter, der den Laptop aus beruflichen Gründen erworben hat, kann die Werbungskosten in voller Höhe in seiner Steuererklärung gelten machen. Abweichend von den Regelungen, die für Unternehmer und Freiberufler gelten, ist für ihn nur die Grenze von 800 Euro netto - bzw. 952 Euro brutto - maßgeblich. Unterschreiten die Kosten diese Summe, können die Kosten als Sofortaufwand geltend gemacht werden. Andernfalls sind sie auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu verteilen. Maßgeblich für die Absetzbarkeit ist das Jahr, in dem der Laptop bezahlt wurde.
Beispiel
Ein Angestellter bestellt Ende Dezember 2019 einen Laptop, den er für berufliche Zwecke nutzen will. Der Kaufpreis liegt bei 899 Euro brutto. Wegen der Weihnachtstage wird der Laptop erst 2020 geliefert. Anfang Januar holt der Angestellte das Gerät ab und bezahlt es.
Der Angestellte kann für die Abschreibung auf den Laptop den Gesamtkaufpreis von 899 Euro in der Steuererklärung für das Jahr 2020 ansetzen, weil er das Gerät erst in diesem Jahr bezahlt hat.
VI. Abschreibung eines gebrauchten Laptops
Was ist bei der Abschreibung von gebrauchten Laptops zu beachten? Auch die Kosten für einen gebrauchten Laptop können abgeschrieben werden. Bei Ermittlung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer - diese ist bei der Regelabschreibung relevant - geht der Gesetzgeber von dem Zeitpunkt aus, in dem das Gerät hergestellt wurde. Wird im Jahr 2020 ein Laptop gekauft, der ein Jahr zuvor hergestellt wurde, gilt bei der Abschreibung des Laptops eine Restnutzungsdauer von zwei Jahren.
Wo findet man das Herstellungsdatum?
Das Herstellungsdatum kann man i.d.R. anhand von dem Seriennummer des Laptops auf der Webseite des Herstellers prüfen.
Bildquellen: © stevepb | pixabay.com, © falco | pixabay.com
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